Mo

21

Feb

2011

Geld verdienen mit Domains - Teil 2: Typo-Domains

Typo-Domains werden aus Tippfehler zu generischen Domains oder Markendomains gebildet. So wäre z.B. die Domains fahrad.de ein Tippfehler zu dem Wort "Fahrrad" oder mercdes.de ein Tippfehler zur Marke "Mercedes". Der Domaininhaber verspricht sich durch die Registrierung solcher Domains Traffic, den er dann zu Geld machen kann. Meistens findet der User auf diesen Domains ausschließlich Anzeigen, die zu dem eingegebenen Begriff passen. 

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Auch in diesem Fall macht es die Masse. Bei einer Domain, die pro Tag mehrere tausend mal von Usern im Browser eingegeben werden, kommt es immer wieder zu Tippfehlern. Ein User, der sich vertippt hat, landet dann auf der Typo-Domain und bekommt die Anzeigen angezeigt. Klickt der User auf eine dieser Anzeigen, verdient der Domaininhaber ein paar Cent.

Durch die Registrierung einer einzigen Tippfehler-Domain wird man nicht reich. Im Gegensatz zu generischen Domains ist aber die Anzahl möglicher Domains viel größer. Zu jeder Domain gibt es eine Vielzahl weiterer Domains, die einen Tippfehler darstellen. Variert wird da nicht nur mit dem Tippfehlern zu dem Begriff oder der Marke selbst, sondern auch mit Tippfehler bei der Eingabe der Top-Level Domain. Besonders beliebt ist dabei die .co Top-Level-Domain (steht für Kolumbien). Aus Microsoft.com kann bei hastiger Eingaber schnell mal microsoft.co werden. Es stehen also Millionen Möglichkeiten zu Verfügung , eine Tippfehler-Doimain zu registrieren. Die Strategie bei den Typo-Domains ist es daher, eine riesige Anzahl an Domains zu registrieren. Tausend Domains, die ein paar Cent oder wenige Euros verdienen, können sich zu einem netten Verdienst anhäufen. Manche Domaininhaber versuchen auch diese Domains anschließend an den Markeninhaber gewinnbringend zu verkaufen.

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Typo-Domains bewegen sich in einem rechtlichen Graubereich. Insbesondere bei Domains, die einen Tippfehler zu einer eingetragenen Marke darstellen, kann schnell eine Markenrechtsverletzung vorliegen. Deshalb kann die Registrierung von Tippfehler-Domains auch nach hinten losgehen, wenn auf die Markenrechtsverletzung die Abmahnung durch einen Anwalt folgt.

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