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09

Dez

2011

E-Mail-Marketing - Teil 1: Die Email. Ein wirkungsvolles Marketinginstrument. Wie mache ich sie rechtssicher?

Facebook, Twitter & Co. kann man mittlerweile als etablierte Kommunikationskanäle bezeichnen. Doch trotz aller Euphorie und Energie, die man hier rein steckt, sollte man ein Medium nicht vergessen: die E-Mail. Die E-Mail ist nach wie vor das Medium, das von den meisten Internet-Usern täglich verwendet wird. Obwohl die E-Mail aus der Zeit des Web 1.0 stammt und gegenüber Facebook und Twitter irgendwie „uncool „ wirkt, ist sie nach wie vor ein effektives Marketinginstrument.

 

Ich sehe mehrere Vorteile der E-Mail gegenüber Twitter und Facebook:

 

1. E-Mails landen direkt im Posteingang der Empfänger. Der Empfänger muss also nicht selber aktiv werden und sich auf einer Plattform einloggen um Meldungen zu sehen. Stellt euch vor, jemand ist zwei Wochen in Urlaub. Wird er nach seiner Rückkehr die Facebook-Statusmeldungen der letzten zwei Wochen durchgehen? Oder gar die zigtausende Tweets, die in dieser Zeit aufgelaufen sind? Sicherlich nicht. Die E-Mail aber bleibt im Posteingang, bis der Empfänger sie „abgearbeitet“ hat.

 

2. E-Mails sind nicht beschränkt auf eine bestimmte Zeichenanzahl und können nach den eigenen Vorstellungen gestaltet werden, sowohl inhaltlich als auch optisch. Eine Facebook-Seite muss sich dem vorgegebenen Design unterwerfen.

 

3. Durch Tracking bekommt man Informationen über Öffnungs- und Klickraten geliefert, die wertvolle Informationen über das Interesse der Empfänger und den Erfolg einer Kampagne liefern können.

Rechtliche Voraussetzungen beim Versand von E-Mail-Newslettern

Bevor ich im zweiten Teil dieser dreiteiligen Artikel-Serie etwas darüber schreibe, welche Faktoren beim Erstellen und Versenden einer Email bzw. eines Newsletters wichtig sind, möchte ich auf rechtliche Voraussetzungen beim Versand von Newslettern sowie bei der Einholung von Emailadressen eingehen.

 

Begriffe wie Double-Opt-In, Unsubscribe und Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb hat sicherlich jeder Leser dieses Blogs schon mal gehört. Doch was steckt eigentlich hinter diesen Begriffen und wie ist eigentlich die (derzeitige) rechtliche Situation beim Versand von Newslettern? Darf ich die Teilnahme an einem Gewinnspiel mit der Eintragung in den Newsletterverteiler koppeln? Ab wann ist die Einwilligung eines Empfängers veraltet? Wie hoch ist der Streitwert beim unerlaubten Versand eines Newsletters?

 

Diese und viele andere Fragen tauchen bei jedem auf, der sich mit dem Thema befasst. Da ich kein Rechtsexperte bin, werde ich diese Fragen nicht selbst beantworten, sondern möchte an dieser Stelle auf zwei interessante und vertrauenswürdige Quellen verweisen:

Ebook- Rechtssichere Werbung mit Newslettern

Die IT-Recht-Kanzlei publiziert regelmäßig kostenlose Ebooks zu Rechtsthemen im Internet . Auf der Seite http://www.it-recht-kanzlei.de/eBooks.php findet ihr eine Übersicht über die aktuellen Ebooks. Hier findet ihr auch das Ebook „Rechtssichere Werbung mit Newslettern“ aus dem September 2011. Das EBook ist also ziemlich aktuell. Wenngleich das Ebook in etwas gewöhnungsbedürftigem Anwaltsdeutsch geschrieben ist, bietet es auf 13 Seiten kurz und knackig einen guten Überblick über rechtliche Voraussetzungen und Fallstricke beim Versand von E-Mail-Newslettern.

eco Richtlinie für zulässiges Email-Marketing

Der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. hat eine (kostenlose) Richtlinie für das rechtssichere Versenden von Emails erstellt. Die vierte Auflage stammt aus dem Jahr 2011, ist also zur Zeit auch sehr aktuell. Auf fast 50 Seiten findet ihr sehr ausführlich beschrieben, worauf man beim Newsletter-Versand und der Einholung der Daten achten sollte. Das Ebook ist sehr übersichtlich gestaltet, leserfreundlich geschrieben und bietet mit Checklisten und Praxisbeispielen einen guten Bezug zur Praxis.

 

Das pdf findet ihr hier http://online-marketing.eco.de/files/2011/10/Richtlinie-OM_2011.pdf.

 

Wie gesagt: Die Email ist ein effektives Marketinginstrument. Fangt also am besten noch heute damit an, einen E-Mail Verteiler aufzubauen. Und bindet ein Formular zur Newsletter-Anmeldung auf eurer Seite ein. Aber achtet auf die rechtlichen Voraussetzungen!

 

Selbst wenn ihr euch jetzt noch nicht vorstellen könnt, genügend Inhalte für einen Newsletter bereitstellen zu können, sammelt trotzdem die E-Mail-Adressen eurer Besucher! Niemand wird sich beschweren, wenn er ein paar Tage oder Wochen nach der Anmeldung noch keinen Newsletter erhalten hat. Und: Bevor ihr einen Newsletter überhaupt versenden könnt, müsst ihr erstmal E-Mail-Adressen haben.

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